Die Gehaltsumwandlung ist eine Art von betrieblicher Rentenvorsorge. Dabei wird einem Arbeitnehmer vom Bruttolohn eine Gewisse Summe entnommen, die monatlich an eine Rentenkasse abgeführt wird. Von dieser Rentenkasse wird das Geld auf einem separaten Konto aufbewahrt.
Kommt der Inhaber in das Rentenalter und macht seinen Anspruch auf das Geld geltend, kann er sich entweder sein gesamtes Kapital auf ein Mal auszahlen lassen oder das Kapital als monatliche Leibrente handhaben. Die Gehaltsumwandlung kann somit als eine zusätzliche Altersvorsorge betrachtet werden, welche jedoch gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.
Die monatlich zu entrichtenden Summen betragen meist zwischen 25 € monatlich und maximal
300 € jährlich, wobei es im Falle einer Arbeitslosigkeit möglich ist, den Vertrag in einen Ruhezustand zu versetzen, wobei die monatlichen Beiträge für eine begrenzte Zeit gänzlich wegfallen. Momentan belaufen sich die Zinsen zwischen 3 und 5 %, wobei ein minimaler Zinssatz von 2,25 % immer garantiert werden muss.
Die Gehaltsumwandlung stellt ein hervorragendes Instrument dar, die gesetzliche Rente, welche man im Rentenalter erhält, ein wenig aufzubessern und das mit einem sehr kleinen finanziellen Aufwand. Viele Menschen nutzen dieses Modell und sind sehr zufrieden damit, man könnte es fast mit Schatzbriefen vergleichen, könnte man mit der Gehaltsumwandlung auch Handel betreiben.
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